Einer der Angeklagten im sogenannten "Antifa"-Fall zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
Das Landgericht Budapest verurteilte einen Mann zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und Ausweisung für fünf Jahre aus Ungarn in der vorbereitenden Verhandlung einer Strafsache, in deren eine Frau wegen dreifacher versuchter Körperverletzung in einer kriminellen Vereinigung - in zwei Fällen als Mittäterin und in einem Fall als Gehilfin -, und eine weitere Frau und der heute verurteilte Mann wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung angeklagt worden sind.
Laut der Anklageschrift waren die Angeklagten Mitglieder einer linksextremistischen Organisation junger Erwachsener, die neben der Teilnahme an Demonstrationen und Kundgebungen einen ideologischen Krieg mit gewaltsamen Angriffen gegen die rechtsextremen militanten Nationalsozialisten und faschistischen Sympathisanten führen wollten. Ihr Ziel war ausgewählte Opfer mit verschiedenen Mitteln, unter anderem tödlichen Waffen anzugreifen, damit sie durch schwere, lebensbedrohliche Verletzungen und die Umstände der unerwarteten Angriffe so demütigen werden, das als Abschreckung für die Vertreter rechtsextremer Bewegungen dient.
Die Mitglieder der genannten Organisation, darunter auch der zweite Angeklagter, erhielten Krafttrainings, bei denen sie auch den genauen Ablauf der Angriffe übten.
Laut der Anklageschrift reisten die Angeklagten nach Ungarn, um an einem koordinierten Anschlag in Budapest teilzunehmen, der dem ideologischen Ziel der Organisation entsprach. Die erste Angeklagte nahm an mehreren Anschlägen teil, während der zweite Angeklagter und die dritte Angeklagte von der Polizei gefasst wurden, als sie vom Tatort eines der geplanten Anschläge flüchteten.
Die Staatsanwaltschaft beantragte, die erste Angeklagte zu Freiheitsstrafe von 11 Jahren und die weiteren Angeklagten zu Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten zu verurteilen, falls sie ein Geständnis ablegen und auf ihr Recht auf Verhandlung verzichten. Zusätzlich sollte die erste Angeklagte für 10 Jahre und die weiteren Angeklagten für 5 Jahre aus Ungarn ausgewiesen werden.
In der vorbereitenden Verhandlung bekannte sich nur der zweite Angeklagter der in der Anklageschrift angeklagten Straftat für schuldig und verzichtete auf sein Recht auf die Verhandlung. Das Landgericht nahm das Geständnis des zweiten Angeklagten an und verurteilte ihn auf der Grundlage des in der Anklageschrift angeklagten Sachverhaltes. Unter Berücksichtigung der mildernden und erschwerenden Umstände setzte das Gericht das Strafmaß des Angeklagten auf 3 Jahre Freiheitsentzug fest. Darüber hinaus wurde er für 5 Jahre aus Ungarn ausgewiesen.
Das Gericht bewertete das Geständnis des Angeklagten und sein Unbescholtenheitszeugnis zu seinen Gunsten und den Umstand, dass er sich in Deutschland einem Strafverfahren ausgesetzt sah, zu seinen Gunsten. Weitere erschwerende Umstände waren die Umstände der Begehung der Straftat, ihr internationaler, grenzüberschreitend organisierter Charakter und die Tatsache, dass der Angeklagter Anführer der kriminellen Vereinigung war und somit eine aktive Rolle bei den Anschlägen spielte. Trotz der günstigen persönlichen Umstände des Angeklagten hielt das Gericht seine Haft bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts von zweiter Instanz, um seine Anwesenheit in dem weiteren Strafverfahren zu sichern. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein und beantragte eine Strafverschärfung, während der Angeklagter und seine Verteidigung eine Strafminderung beantragten. Der Beschluss über die Verlängerung der Haft ist auch nicht rechtskräftig, da der Angeklagter und sein Anwalt Berufung eingelegten.
Das Verfahren gegen den weiteren Angeklagten wird in einer Hauptverhandlung an dem 24. Mai 2024 fortgesetzt. In der vorbereitenden Verhandlung beantragten die dritte Angeklagte und ihr Verteidiger die Beendigung der strafrechtlichen Aufsicht, aber das Gericht lehnte den Antrag wegen Fluchtgefahr ab, um die Anwesenheit der Angeklagten in der Hauptverhandlung zu sichern.